Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis / Nach der Kündigung als Beamter

Kündigung als Beamter vs. Anspruch auf Arbeitslosengeld?

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„Wenn ich als Beamter den Antrag auf Entlassung aus dem Dienst stelle, habe ich dann eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld?“

⚠️ Grundsätzlich möchten wir vorweg klarstellen: Wir halten es nicht für empfehlenswert, seinen Beamtenstatus zu kündigen ohne einen Plan B zu haben oder mit dem Ziel, danach Arbeitslos zu sein.

➡️ Sinn und Zweck der Entlassung auf eigenen Antrag sollte stets sein, sich beruflich, persönlich und finanziell weiterentwickeln zu wollen oder, wenn es gesundheitliche Gründe gibt, die Kündigung der eigenen Gesundheit zuliebe in Betracht zu ziehen.

Um die Frage nach dem Anspruch auf Arbeitslosengeld detailliert zu beantworten, teilen wir diese in Arbeitslosengeld 1 und 2 (heute Bürgergeld) auf:

Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht grundsätzlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung:

  • Als Beamter zahlt man grundsätzlich nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, aus welcher sich auch der Anspruch auf ALG I speist.
  • Ausnahme: Falls der Beamte vor der Verbeamtung oder in einer Nebentätigkeit als Angestellter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann es sein, dass bereits Versicherungszeiten bestehen. Dann kommt es auf die Einzelfallprüfung des Jobcenters an.

Erfüllung der Anwartschaftszeit:

  • Man muss in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Da Beamte in der Regel nicht einzahlen und diese Zeit damit nicht erfüllen, sind auch die Anspruchs-Voraussetzung meist nicht erfüllt.

Fazit zu ALG I:
In der Regel haben Beamte nach ihrer Entlassung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, es sei denn, sie haben vor der Verbeamtung oder nebenbei renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet.

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Bürgergeld (ehemals Hartz IV, ALG II)

Ein grundsätzlicher Anspruch auf Bürgergeld nach der Entlassung als Beamter besteht maßgeblich auf dieser Grundlage:

  • Bürgergeld ist eine bedarfsgerechte Sozialleistung.
  • Wer keine finanziellen Rücklagen oder andere Einnahmen hat, kann Bürgergeld beantragen (auch ehemalige Beamte).
  • Anders als bei ALG I ist hier keine Anwartschaftszeit erforderlich.

Fazit zu Bürgergeld:
Beamte, die aus freien Stücken den Antrag auf Entlassung stellen, haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Selbstversorgung haben und keine anderen Einkünfte vorhanden sind bzw. keine direkte Anschlussbeschäftigung erfolgt.

❗ Bitte Beachte

⚠️ Wenn du mit dem Gedanken spielst, deinen Beamtenstatus zurückzugeben und den Antrag auf Entlassung zu stellen, ist ein Plan B wichtig. Arbeitslosigkeit ist kein Plan B.

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