Beamte: Neu-Verbeamtung nach Kündigung? Ja, das geht!
„Kann ein Beamter oder eine Beamtin sich wieder verbeamten lassen, wenn er oder sie freiwillig gekündigt hat?“
Die kurze und klare Antwort lautet: Ja, es ist absolut möglich, sich nach einer selbst beantragten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis – später oder direkt im Anschluss – wieder verbeamten zu lassen, etwa bei einem anderen Dienstherrn. Dies kommt in der Praxis sogar sehr häufig vor!
Natürlich können Ex-Beamte wieder verbeamtet werden!
Der Staat hat ein wesentliches Interesse daran, gut ausgebildete Rückkehrer, die sich in ihrem Job auskennen und denen die Gepflogenheiten des öffentlichen Dienstes bekannt sind, wieder zurückzugewinnen.
Von rechtlicher Seite ist alles, was dazu notwendig ist, die erneute Annahme einer Ernennungsurkunde!
Daher raten wir in jedem Fall dazu, „im Guten“ mit seinem Dienstherrn auseinanderzugehen, wenn man freiwillig die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Wie man das am besten macht, haben wir in unserem Ratgeber und Leitfaden für Beamte die über eine Entlassung nachdenken umfangreich beschrieben.
Die Hintergründe
Besonders im gehobenen Dienst, wo sehr viele Stellen mit Laufbahn-Beamten ausgestattet sind, die ein duales Studium an einer staatlichen Fachhochschule durchlaufen haben und damit den Staat oder das Land bei der Ausbildung Geld gekostet haben, werden Rückkehrer in der Praxis oftmals sehr gerne wieder aufgenommen.
Denn ein bereits befähigter Kandidat, der alle Voraussetzungen erfüllt und sogar bereits im betreffenden Bereich gearbeitet hat, ist für den Dienstherrn wesentlich günstiger, als einen neuen Beamten auszubilden.
Auch im Bereich des mittleren Dienstes sind uns Fälle bekannt, in denen Beamtinnen und Beamte ihre Entlassung beantragt haben, um einige Jahre in privaten Unternehmen oder Kanzleien zu arbeiten. Später kehrten sie jedoch wieder in den Staatsdienst zurück und wurden sogar direkt wieder verbeamtet!
In den meisten Fällen erfolgt eine erneute Verbeamtung auf Probe, ein Besuch beim Amtsarzt ist ebenso notwendig und sofern keine Hindernisse bestehen, folgt auch in den meisten Fällen die (erneute) Verbeamtung auf Lebenszeit.
Denn Fakt ist: Der Staat darf hoheitliche Aufgaben in den meisten Fällen nur durch Beamte ausüben lassen und kann diese nicht einfach von Angestellten erledigen lassen oder auf Beliehene delegieren. Um diese Aufgaben zu erfüllen und die vorgehesehenen Planstellen zu besetzen, sind Beamte daher zwingend erforderlich.
Im Bereich des höheren Dienstes wird mittlerweile sogar explizit nach Rückkehrern sowie Quereinsteigern gesucht, die einige Jahre im privaten Sektor tätig waren und daher einen viel weiteren Blick auf ihr Aufgabenfeld haben.
Wir reden nicht aus der Theorie oder „Hörensagen“: Unser Autor Christopher war sogar bereits ein zweites Mal verbeamtet. Er hat selbst die Erfahrung gemacht, dass eine einstige Entlassung auf eigenen Wunsch überhaupt kein Hindernis darstellt, sich erneut verbeamten zu lassen!
Theresa
Mentorin & Beraterin | Dipl. Rechtspflegerin (FH) | Ex-Beamtin
Als Beamtin habe ich lange funktioniert und versucht, Erwartungen zu erfüllen. Nach außen wirkte vieles stabil, innerlich wuchs jedoch das Gefühl, unter meinen Möglichkeiten zu bleiben. Erst durch die bewusste Auseinandersetzung mit meiner Situation wurde mir klar, dass es nicht darum geht, „weiter durchzuhalten“, sondern ehrlich hinzuschauen: Was passt noch, und was nicht mehr? Heute unterstütze ich Beamtinnen und Beamte dabei, ihre Situation realistisch einzuordnen, innere Blockaden zu erkennen und Entscheidungen nicht aus Angst, sondern aus Klarheit zu treffen.
Christopher
Berater & zertifizierter Coach (DVNLP) | Dipl. Rechtspfleger (FH) | Ex-Beamter
Ich war zweimal verbeamtet und habe über Jahre erlebt, wie stark Druck, Verantwortung und innere Konflikte zunehmen können. Das Gefühl von Enge und fehlender Selbstbestimmung war ein ständiger Begleiter. Der entscheidende Wendepunkt war nicht der Gedanke an Kündigung, sondern die Erkenntnis:
Man muss das System verstehen, bevor man entscheiden kann, ob man darin bleiben möchte oder nicht. Heute begleite ich Beamtinnen und Beamte dabei, ihre Situation sachlich zu analysieren, Alternativen zu prüfen und Entscheidungen strukturiert vorzubereiten.
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Darum hält sich die Unwissenheit über dieses Thema so hartnäckig
Dass es rund um das Thema Entlassung aus dem Beamtenverhältnis viel „halbgares Halbwissen“ gibt, ist kein Geheimnis. Auch um die Wieder-Verbeamtung, nachdem man einmal freiwillig seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hat, ranken sich weiterhin viele Falschinformationen.
Wenn behauptet wird, dass man bei eigener Kündigung als Beamter oder als Beamtin nie wieder verbeamtet werden könne, dann ist das schlicht und einfach falsch und befeuert nur mehr die Ängste der Personen, die darüber nachdenken, ihre Stelle als Beamte zu kündigen.
Leider ist dies in vielen Fällen gewollt. Denn Ängste, Ungewissheit und mangelnde Aufklärung sorgen dafür, dass man sich lieber doch wieder von dem Gedanken entfernt, etwas in seinem Leben verändern zu wollen.
Genau deshalb und um dir mehr Klarheit für deine Entscheidung zu verschaffen, haben wir den Ratgeber & Leitfaden für Beamtinnen und Beamte geschrieben, die über eine Entlassung nachdenken, und bieten persönliche Beratungen rund um diese Themen an. Wir klären auf, nehmen deine Ängste und zeigen dir, wie die rechtlichen und praktischen Gegebenheiten wirklich sind.
▷ Wenn du ebenfalls in einer solchen Situation bist, dann kontaktiere uns gerne für ein Orientierungsgespräch. Wir freuen uns darauf, deine Geschichte zu hören, geben dir erste Tipps & Hilfestellungen an die Hand und erörtern gemeinsam, wie wir dir am besten weiterhelfen können.
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Hinweis: Der Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung, bietet aber Orientierung und Struktur für deine Entscheidung.



