Altersgeld oder Nachversicherung beim Antrag auf Entlassung als Beamter wählen: Was ist besser?

Altersgeld vs. Nachversicherung: Antrag auf Entlassung

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Du stellst dir die Frage, ob du dich nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis für das Altersgeld oder die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden sollst?

⚠️ Diese Frage stellt sich natürlich nur für Beamte der Bundesländer, in denen das Altersgeld überhaupt angeboten wird: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sowie für Bundesbeamte.

Wichtig: Wenn man als Beamter der oben genannten Dienstherrn den Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellt, hat man die Wahl, ob man sich für das Altersgeld oder die Nachversicherung entscheidet. Man sollte dieses Wahlrecht daher auch ausüben, natürlich schriftlich!

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Theresa & Chris von Antrag auf Entlassung

Was passiert bei der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Bei der Nachversicherung wird durch den Dienstherrn eine Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet. Hierbei wird für die Dauer des Dienstverhältnisses so getan, als wäre der Beamte sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, und anhand der erhaltenen Bezüge wird der Betrag errechnet, den der Dienstherr als Arbeitgeber in dieser Zeit an die gesetzliche Rentenversicherung hätte abführen müssen. Dieser Betrag wird dann in der gesetzlichen Rentenkasse nachversichert.

🚩 Wichtig: Der Dienstherr trägt die Beiträge allein und in voller Höhe. Das ergibt sich aus § 181 Abs. 5 SGB VI. Der Beamte muss dafür keine eigenen Beiträge nachzahlen, um die Nachversicherung auszulösen.

🚩 Wichtig: Die Nachversicherungsbeiträge werden nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet. Das bedeutet: Auch wenn die (fiktiven) beitragspflichtigen Einnahmen darüber liegen würden, werden Beiträge nur bis zu dieser Grenze angesetzt. Wenn im Nachversicherungszeitraum zusätzlich bereits Pflichtbeiträge aus einer anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vorhanden sind, wird ebenfalls nur insoweit nachversichert, wie noch Spielraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze besteht.

👉 Sobald die Nachversicherung durch den Dienstherrn veranlasst und durchgeführt wurde, erhält man in der Regel eine schriftliche Information/Nachversicherungsmeldung (je nach Ablauf über Dienstherr/Bezügestelle bzw. Rentenversicherungsträger).

🚩 Wichtig: Ist die Nachversicherung in der Rentenversicherung einmal vorgenommen worden, kann diese nicht rückgängig gemacht werden! Daher solltest du den Antrag auf Altersgeld direkt mit dem Antrag auf Entlassung stellen, sofern du dich dafür entscheidest. Und zwar gegenüber deiner Behörde für die Akten, sowie – und das ist viel wichtiger – gegenüber deiner Bezügestelle.

Was ist das Altersgeld?

Das Altersgeld ist eine Leistung für Beamte, die auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Es dient als Ersatz für die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und soll eine gewisse Absicherung für den Ruhestand bieten, ohne dass die bereits angesammelten Pensionsansprüche verfallen oder umgewandelt werden.

Das Altersgeld nimmt an den Bezüge- und Pensionserhöhungen teil und erzielt somit tendenziell eine höhere „Rendite“ als die Nachversicherung.

Wer hat Anspruch auf Altersgeld?

Beamte auf Lebenszeit, die auf eigenen Antrag entlassen werden und (meist) mindestens fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet haben.
✅ In einigen Bundesländern ist das Altersgeld auch für Richter und Berufssoldaten verfügbar.
✅ Voraussetzung: Der Beamte muss sich aktiv für das Altersgeld entscheiden – ohne Antrag erfolgt stattdessen automatisch die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

🚨 Kein Anspruch auf Altersgeld haben:
❌ Beamte auf Probe
❌ Beamte auf Widerruf
❌ Beamte, die wegen Disziplinarmaßnahmen entlassen wurden

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sowie auf Probe kommt das Altersgeld nicht in Betracht, auch wenn der Dienstherr dieses grundsätzlich anbietet. Grund ist § 1 Absatz 1 AltGG, wonach das Altersgeld grundsätzlich nur Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit gewährt wird.

Weitere Infos rund um das Altersgeld, Berechnungen, Ausnahmen sowie alle weiteren Aspekte, die man vor dem Antrag auf Entlassung beachten muss, findest du auch detailliert in unserem Ratgeber & Leitfaden für Beamtinnen und Beamte:

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Hinweis: Ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist besser: Altersgeld oder Nachversicherung?

Ob die Wahl des Altersgeldes oder der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenkasse die bessere Entscheidung ist, hängt stets vom Einzelfall ab.

🚩 Faktoren, die diese Entscheidung beeinflussen, sind insbesondere, ob und wie lange man vor der Verbeamtung bereits in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat und wie hoch die daraus resultierenden Rentenansprüche schon sind. Hierzu sollte man sich vorab einen Auszug aus Beitragszeiten bei seiner zuständigen Rentenversicherung anfordern und den letzten Bescheid über die (vorläufige) Berechnung der gesammelten Rentenansprüche prüfen.

Je nachdem, welcher berufliche Weg auf die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis folgt, sollte man ebenfalls mit Blick auf die Zukunft abwägen, welche Wahl für einen persönlich die bessere ist. Bei Eintritt in ein Angestelltenverhältnis und bei Vorliegen von bereits eingezahlten Beiträgen, kann es sinnvoll sein, die Nachversicherung durchzuführen.

🚩 Ob die Nachversicherung oder die Wahl des Altersgeldes in deinem persönlichen Einzelfall besser wäre, können wir gerne gemeinsam in einem Informationsgespräch erörtern. Diese finden online statt und sind über unser Terminkalender-Tool buchbar. Auch kurzfristige Termine sind verfügbar.

Theresa & Chris von Antrag auf Entlassung
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So war es bei uns

Als Chris sich einst aus der Bundespolizei entlassen ließ, hatte er noch nicht die Mindestdienstzeit von 5 Jahren erreicht und wurde daher für den Zeitraum seiner ersten Verbeamtung nachversichert.

Als wir beide uns Ende 2022 aus dem Beamtenverhältnis entlassen ließen, erfüllten wir die Voraussetzungen für das Altersgeld. Nach der Berechnung dessen, was dabei nach unseren jeweils abgeleisteten 8 bis 9 Dienstjahren herauskommen würde, fiel die Wahl bei uns ganz klar auf das Altersgeld.

Der Betrag, den wir aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten würden, wäre bei Weitem nicht an den Betrag des Altersgeldes herangekommen. Der Unterschied hätte, prognostiziert, etwa 22 % betragen. Das Altersgeld bildet für uns also jeweils eine schöne „Zusatzrente“, sobald die Voraussetzungen zur Auszahlung eingetreten sind.

Da wir beide im Anschluss an die Verbeamtung in die Selbstständigkeit gingen, sind wir nun natürlich selbst für unser „Auskommen im Alter“ zuständig und müssen daher privat vorsorgen. Dies empfehlen wir sowieso jedem, der über eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nachdenkt.

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Wie wird das Altersgeld berechnet?

Für die Festsetzung des Altersgeldes sind grundsätzlich die Vorschriften für die Berechnung des Ruhegehaltes anzuwenden. Die Formel zur Berechnung des Altersgeldes lautet:

Altersgeldfähige Dienstbezüge (€) x individueller Altersgeldsatz (%) = Altersgeld (€)

Altersgeldfähige Dienstbezüge sind im Wesentlichen das zuletzt bezogene Grundgehalt sowie sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind. Ausgenommen sind der Familienzuschlag sowie weitere Ausgleichsbeträge.

Der individuelle Altersgeldsatz ist abhängig von den altersgeldfähigen Dienstzeiten und beträgt meist 1,79375 % der altersgeldfähigen Dienstbezüge für jedes Jahr der altersgeldfähigen Dienstzeit, höchstens 71,75 %.

Der individuelle Altersgeldsatz berechnet sich nach dieser Formel: altersgeldfähige Dienstzeiten (Jahre) x 1,79375 % = Altersgeldsatz (%)

Als altersgeldfähige Dienstzeiten werden die Dienstzeiten im Beamtenverhältnis, Wehr- und Zivildienstzeiten sowie weitere Vordienstzeiten berücksichtigt.

✅ Das so ermittelte Altersgeld gehört zu den Versorgungsbezügen und nimmt somit an den dynamischen Anpassungen der Versorgungsbezüge teil. Es steigt also mit jeder Erhöhung der Beamtengehälter und Pensionen.

Wann wird das Altersgeld gezahlt?

📅 Auszahlung des Altersgeldes erst mit Erreichen des regulären Renten-/ Pensionsalters (z. B. 67 Jahre).
📉 Keine vorzeitige Auszahlung oder Teilabfindung möglich.

Das Altersgeld wird grundsätzlich nur auf Antrag nach Ablauf des Monats gezahlt, in dem man die Regelaltersgrenze nach dem jeweiligen Beamtengesetz erreicht. Eine frühere Zahlung des Altersgeldes ist nur dann möglich, wenn eine teilweise oder volle Erwerbsminderung im Sinne des Rentenrechts vorliegt.

Deutsche Bundesländer und deren Einzelfallregelungen

BundeslandAltersgeld möglich?KurzinfoQuelle
Baden-WürttembergJaEntlassung auf Antrag → Altersgeld möglich; mind. 5 Jahre altersgeldfähige Dienstzeit; Möglichkeit, statt Altersgeld eine Nachversicherung zu wählen (Fristen beachten).Landesamt für Versorgung
BayernNeinIm Freistaat Bayern gibt es keine allgemeine Regelung zum Altersgeld für freiwillig entlassene Beamte. Nachversicherung ist Regel; Sonderregelungen/Ergänzungsabfindungen in Einzelfällen möglich.Landesamt für Finanzen (PDF)
BerlinDerzeit: nein / wird geprüftBerlin hatte (Stand Quellenlage) kein flächendeckendes Altersgeld; Einführungen/Prüfaufträge in Koalitionsverträgen genannt. Bitte vor Antrag die aktuelle Berliner Verwaltungsrechtslage prüfen.Wikipedia
BrandenburgNeinIn Brandenburg wird grundsätzlich die Nachversicherung thematisiert; keine eigene, flächendeckende Altersgeldregelung in den amtlichen Hinweisen.zbb.brandenburg.de
BremenJaGesetzliche Regelungen/ Merkblatt: Altersgeld möglich bei Entlassung auf Antrag; meist mind. 5 Jahre altersgeldfähige Dienstzeit; Antrag/Fristen (z. B. sechs Wochen/Sechs Monate für Feststellungen) beachten.gsv.bremen.de (PDF)
HamburgJaAltersgeld im Hamburgischen Landesbeamtenversorgungsgesetz geregelt; Anspruch entsteht mit Ablauf des Tages der Entlassung; Mindestzeiten und Ausschlussgründe sind geregelt.Beamtenversorgungsrecht.de
HessenJaHessisches Recht sieht Altersgeld vor (§§ im HBeamtVG); Anspruch bei Entlassung auf eigenen Antrag, i.d.R. Wartezeit 5 Jahre; Fristen/Verzichts-/Wahlmöglichkeiten beachten.Hessenrecht.de
Mecklenburg-VorpommernJa
Eigenes Landes-Altersgeldgesetz (LAltGG M-V). Anspruch bei Entlassung auf Antrag, Regelungen zu Höhe/ Abschlägen und Ruhensfristen; Mindestdienstzeit 5 Jahre.
Landesrecht MV
NiedersachsenJaAltersgeld eingeführt (Info/Merkblatt NLBV). Höhe: 1,79375 % je Jahr, mind. Dienstzeitanforderungen; es gibt ausführliche Merkblätter zur Wahl Altersgeld ⇄ Nachversicherung.NLBV Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenNein (aktuell kein flächendeckendes Altersgeld)NRW hat (Stand Quellenlage) bislang kein generelles Altersgeld eingeführt. Nachversicherung ist die Regel; das Thema wird politisch/ verbandlich diskutiert. (Einzelfallrechtsprechung möglich.)Landtag NRW
Rheinland-PfalzEingeschränkt / nur sehr begrenzte FälleKein umfassendes Altersgeld für alle entlassenen Beamten. In RLP besteht Altersgeld-Anspruch nur für bestimmte hauptamtliche kommunale Wahlbeamte (z. B. nach zwei Amtszeiten), nicht flächendeckend.landesrecht.rlp.de
SaarlandNein (keine eigene Altersgeld-Regelung ersichtlich)Im Saarländischen Beamtenversorgungsrecht finden sich keine allgemeinen Altersgeld-Regelungen für entlassene Beamte — Nachversicherung bleibt Regel; spezielle Rechtsfragen über Verwaltung klären.dbb-saar.de
SachsenJaAltersgeld im Sächsischen Beamtenversorgungsrecht verankert; Anspruch bei Entlassung auf Antrag bzw. bei Ablauf der Amtszeit (bei Zeitbeamten); Mindestdauer 5 Jahre; Merkblätter vorhanden.Schule.Sachsen.de
Sachsen-AnhaltNeinAmtliche Informationsblätter zeigen: bei Entlassung erfolgt in Sachsen-Anhalt grundsätzlich Nachversicherung; kein flächendeckendes Altersgeld erkennbar.Landesportal Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinJaAltersgeld mit Wirkung ab 1. Januar 2021 eingeführt (SHBeamtVG §§ 88a ff.); Anspruch bei Entlassung auf Antrag, Fristen und Verzichtsoptionen (schriftlich innerhalb Monatsfrist o.ä.) geregelt.schleswig-holstein.de
ThüringenJaThüringer Altersgeldgesetz/Änderungen eingeführt; Anspruch bei Entlassung (mind. 5 Jahre altersgeldfähige Dienstzeit), Gesetzgebung 2021 umgesetzt.tlf.thueringen.de

Unser Fazit, weiterführende Informationen & Angebote

Ob in deinem Einzelfall die Entscheidung für das Altersgeld oder für die Nachversicherung ausfallen sollte, hängt letztlich von den Gesamtumständen ab. Bei uns war die Entscheidung klar: Wir entschieden uns für das Altersgeld! Denn die Nachversicherung wäre bei uns nach 8 Dienstjahren wesentlich geringer ausgefallen.

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Theresa & Chris

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Bitte beachte, dass wir keine Rechtsberatung leisten. Darüber hinaus führen wir keine Berechnungen von Rentenansprüchen durch. Dies kannst du bei deiner für dich zuständigen Rentenversicherung anfragen.

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