Beamte: Neu-Verbeamtung nach Kündigung? Ja, das geht!
„Kann ein Beamter oder eine Beamtin sich wieder verbeamten lassen, wenn er oder sie freiwillig gekündigt hat?“
Die kurze und klare Antwort lautet: Ja, es ist absolut möglich, sich nach einer selbst beantragten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis – später oder direkt im Anschluss – wieder verbeamten zu lassen, etwa bei einem anderen Dienstherrn. Dies kommt in der Praxis sogar sehr häufig vor!
Natürlich können Ex-Beamte wieder verbeamtet werden!
Der Staat hat ein wesentliches Interesse daran, gut ausgebildete Rückkehrer, die sich in ihrem Job auskennen und denen die Gepflogenheiten des öffentlichen Dienstes bekannt sind, wieder zurückzugewinnen.
Von rechtlicher Seite ist alles, was dazu notwendig ist, die erneute Annahme einer Ernennungsurkunde!
Daher raten wir in jedem Fall dazu, „im Guten“ mit seinem Dienstherrn auseinanderzugehen, wenn man freiwillig die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Wie man das am besten macht, haben wir in unserem Ratgeber und Leitfaden für Beamte die über eine Entlassung nachdenken umfangreich beschrieben.
Die Hintergründe
Besonders im gehobenen Dienst, wo sehr viele Stellen mit Laufbahn-Beamten ausgestattet sind, die ein duales Studium an einer staatlichen Fachhochschule durchlaufen haben und damit den Staat oder das Land bei der Ausbildung Geld gekostet haben, werden Rückkehrer in der Praxis oftmals sehr gerne wieder aufgenommen.
Denn ein bereits befähigter Kandidat, der alle Voraussetzungen erfüllt und sogar bereits im betreffenden Bereich gearbeitet hat, ist für den Dienstherrn wesentlich günstiger, als einen neuen Beamten auszubilden.
Auch im Bereich des mittleren Dienstes sind uns Fälle bekannt, in denen Beamtinnen und Beamte ihre Entlassung beantragt haben, um einige Jahre in privaten Unternehmen oder Kanzleien zu arbeiten. Später kehrten sie jedoch wieder in den Staatsdienst zurück und wurden sogar direkt wieder verbeamtet!
In den meisten Fällen erfolgt eine erneute Verbeamtung auf Probe, ein Besuch beim Amtsarzt ist ebenso notwendig und sofern keine Hindernisse bestehen, folgt auch in den meisten Fällen die (erneute) Verbeamtung auf Lebenszeit.
Denn Fakt ist: Der Staat darf hoheitliche Aufgaben in den meisten Fällen nur durch Beamte ausüben lassen und kann diese nicht einfach von Angestellten erledigen lassen oder auf Beliehene delegieren. Um diese Aufgaben zu erfüllen und die vorgehesehenen Planstellen zu besetzen, sind Beamte daher zwingend erforderlich.
Im Bereich des höheren Dienstes wird mittlerweile sogar explizit nach Rückkehrern sowie Quereinsteigern gesucht, die einige Jahre im privaten Sektor tätig waren und daher einen viel weiteren Blick auf ihr Aufgabenfeld haben.
Wir reden nicht aus der Theorie oder „Hörensagen“: Unser Autor Christopher war sogar bereits ein zweites Mal verbeamtet. Er hat selbst die Erfahrung gemacht, dass eine einstige Entlassung auf eigenen Wunsch überhaupt kein Hindernis darstellt, sich erneut verbeamten zu lassen!
Christopher
Berater & zert. Coach (DVNLP) | Dipl. Rechtspfleger (FH) | Ex-Beamter | Heute Selbstständig
Ich war zweimal verbeamtet und fühlte mich nie wirklich frei. Der Druck war mein ständiger Begleiter. Heute weiß ich: Es geht auch anders! Man muss das Spiel nicht mitspielen.
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Darum hält sich die Unwissenheit über dieses Thema so hartnäckig
Dass es rund um das Thema Entlassung aus dem Beamtenverhältnis viel „halbgares Halbwissen“ gibt, ist kein Geheimnis. Auch um die Wieder-Verbeamtung, nachdem man einmal freiwillig seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hat, ranken sich weiterhin viele Falschinformationen.
Wenn behauptet wird, dass man bei eigener Kündigung als Beamter oder als Beamtin nie wieder verbeamtet werden könne, dann ist das schlicht und einfach falsch und befeuert nur mehr die Ängste der Personen, die darüber nachdenken, ihre Stelle als Beamte zu kündigen.
Leider ist dies in vielen Fällen gewollt. Denn Ängste, Ungewissheit und mangelnde Aufklärung sorgen dafür, dass man sich lieber doch wieder von dem Gedanken entfernt, etwas in seinem Leben verändern zu wollen.
Genau deshalb und um dir mehr Klarheit für deine Entscheidung zu verschaffen, haben wir den Ratgeber & Leitfaden für Beamtinnen und Beamte geschrieben, die über eine Entlassung nachdenken, und bieten persönliche Beratungen rund um diese Themen an. Wir klären auf, nehmen deine Ängste und zeigen dir, wie die rechtlichen und praktischen Gegebenheiten wirklich sind.
▷ Wenn du ebenfalls in einer solchen Situation bist, dann kontaktiere uns gerne für ein Orientierungsgespräch. Wir freuen uns darauf, deine Geschichte zu hören, geben dir erste Tipps & Hilfestellungen an die Hand und erörtern gemeinsam, wie wir dir am besten weiterhelfen können.
Unser Ratgeber & Leitfaden für Beamtinnen und Beamte, die über eine Entlassung nachdenken:
📄 Fakten, Rechtliches & Formalitäten rund um den Antrag auf Entlassung.
✅ Raus aus dem Gedankenkarussel, rein in die Klarheit, was Du wirklich willst.
🏥 Krankenversicherung, Altersgeld, Nachversicherung, Abläufe uvm.
💡 Aufklärung, was wirklich wichtig ist!