Studium und Ausbildung als Beamter auf Widerruf abbrechen und Kündigen (Antrag auf Entlassung)

Was du vor Kündigung als Beamter auf Widerruf wissen musst!

·

In diesem Beitrag behandeln wir, was es als Beamter auf Widerruf zu beachten gilt, wenn man noch während der Ausbildung (mittlerer Dienst) oder des dualen Studiums (gehobener Dienst) seine Entlassung beantragen möchte, also plant, die Ausbildung oder Studium beim Staat auf eigenen Wunsch abzubrechen.

Denn vor der Entscheidung, den Antrag auf Entlassung zu stellen, sollte man sich über die Folgen und Konsequenzen im Klaren sein, die dieser Schritt mit sich bringt.

Es stehen im Raum:

  • Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rückforderung von Anwärterbezügen
  • Krankenversicherung nach der Entlassung
  • Die Frage, was man stattdessen machen möchte

Rund um den Antrag auf Entlassung ranken sich viele Mythen und in der Praxis wird leider nicht ausreichend darüber aufgeklärt. Als ehemalige Beamte, die selbst gekündigt haben, klären wir darüber auf, was in dieser Situation für dich wichtig ist und was du beachten musst.

👉 Infos zu den Autoren
Theresa & Chris von Antrag auf Entlassung

Die Ausgangslage: „Habe ich eine falsche Entscheidung getroffen?“

🏫 Jungen Menschen stehen nach dem Schulabschluss umfangreiche und vielfältige Möglichkeiten offen. Man steht vor dieser schier unzähligen Fülle an möglichen Ausbildungen, Studiengängen und anderen Möglichkeiten, sein Leben weiterzuführen – es grenzt an eine Überforderung an Optionen.

Dann entscheidet man sich für das, was vielleicht in diesem Moment sinnvoll erscheint und interessant klingt und vielleicht auch mit einer guten Ausbildungsvergütung verbunden ist.

➡️ Hat man sich für die Beamtenlaufbahn entschieden, erhält man tatsächlich von Beginn an ein überdurchschnittliches Ausbildungsgehalt. Dies mag für viele neue Anwärterinnen und Anwärter im ersten Moment das Hauptargument für diese Laufbahn sein. (So war es auch für unseren Autoren Christopher.)

⛈️ Stellt man jedoch im Laufe der Ausbildung oder des Studiums fest, dass man hier vielleicht zu sehr aufs Geld und zu wenig auf die Umstände geschaut hat, kommen recht schnell Zweifel an der Wahl auf, die man getroffen hat.

Und zum Glück nimmt es einem heutzutage auch niemand mehr übel, wenn man sagen muss: „Schade, aber leider habe ich mir das anders vorgestellt. Ich gehe und mache etwas anderes.“

👉 Wenn du gerade noch am Anfang des Abenteuers Beamtentum stehst und dir bereits nach einigen Monaten die Gedanken kommen aufzuhören, dann darfst du ehrlich zu dir selbst sein, dir einen Gefallen tun und diesem Gefühl nachgehen.

🚩 Sprich vielleicht auch mit einer Vertrauensperson deiner Ausbildungsstätte. Man wird dir nicht den Kopf abreißen. Im Gegenteil. Genau für solche Fälle sind Vertrauenspersonen da! Und um dir vielleicht auch die richtigen Fragen zu stellen, sodass du feststellen kannst, was genau dich stört und den Gedanken zum Aufhören hervorgerufen hat.

💚 Gerne stehen auch wir dir mit einem Gespräch beratend zur Seite. Hierzu kannst du vorher ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

„Kann mein ehemaliger Dienstherr von mir Geld zurückverlangen?“

Eine durchaus wichtige Frage beim Verlassen des Beamtentums während der Ausbildung oder des Studiums ist, ob der ehemalige Dienstherr bereits erhaltene Ausbildungsbezüge zurückfordern darf.

Grundsätzlich besteht sowohl nach Bundesrecht als auch nach dem jeweiligen Landesrecht die Möglichkeit, Bezüge und sonstige gewährte Gelder, die während der Anwärterzeit gezahlt wurden, zurückzufordern, da die Zahlung der Bezüge von Auflagen abhängig gemacht werden kann.

§ 59 Abs. 5 BBesG: Für Anwärter, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, kann die Gewährung der Anwärterbezüge von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. Es handelt sich hierbei um eine besondere Zweckbestimmung im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB.

Rechtsgrundlagen für die Rückforderung von Anwärterbezügen:

Die Rechtsgrundlage für die Rückforderung von Anwärterbezügen ist in § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG (soweit im Folgenden keine weiteren Angaben enthalten sind, sind die Vorschriften in den jeweiligen Rechtsbereichen der Länder inhaltlich identisch, vgl. etwa hier § 15 Abs. 2 Satz 1 LBesG NRW) in Verbindung mit § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB normiert. Danach besteht ein Anspruch des Dienstherrn auf Rückzahlung von Bezügen, wenn der mit der Leistung bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Nach § 59 Abs. 5 BBesG kann die Gewährung von Anwärterbezügen für Anwärter, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, von der Erfüllung von „Auflagen“ abhängig gemacht werden. […] Zum Beispiel, den Vorbereitungsdienst vollständig zu absolvieren, im Anschluss daran in den öD einzutreten und dort eine Mindestdienstzeit (meist 5 Jahre) zu verbleiben.

Hierzu heißt es seitens des DGB:

Zweck der Auflage einer Mindestbindungsdauer von 5 Jahren nach Abschluss der Ausbildung ist die Erlangung voll verwertbarer Dienstleistungen für den Dienstherrn bzw. den öffentlichen Dienst allgemein als Ausgleich dafür, dass der Dienstherr die Ausbildung finanziert hat, ohne seinerseits während der Ausbildungszeit voll verwertbare Leistungen durch die Anwärterin oder den Anwärter erhalten zu haben. Kehrt die zunächst vorzeitig ausgeschiedene Nachwuchsbeamtin oder der zunächst vorzeitig ausgeschiedene Nachwuchsbeamte innerhalb des in der Auflage genannten Zeitraums in den öffentlichen Dienst zurück, kann der Zweck der Auflage ganz oder teilweise noch durch die folgende Dienstzeit erfüllt werden. (Quelle: DGB Nord)

👉 Solltest du also zu Beginn deines Studiums oder Ausbildung viele Formulare und Belehrungen unterschrieben haben, prüfe diese auf solche Auflagen und ähnliche Klauseln. Oftmals gibt es auch interne Verwaltungsrichtlinien und Anwendungshinweise für die zuständigen Sachbearbeiter, die solche Angelegenheiten bearbeiten. Häufig gibt es zum Beispiel Regelungen dahingehend, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Ausbildung keine Rückforderung gestellt wird, zum Beispiel „während des ersten Jahres“.

Wichtig ist also, dass du dich vorher bei dem jeweiligen Sachbearbeiter informierst.

Christopher: „Zum Beispiel war es bei mir damals bei der Bundespolizei so, dass ich für neun Monate Bezüge erhalten hatte, sowie Trennungs- und Fahrtgeld. Man sah jedoch von der Rückforderung der regulären Bezüge ab und forderte lediglich das gezahlte Trennungsgeld zurück, was einen mittleren dreistelligen Betrag ausmachte.

🚩 Solltest du in deiner Ausbildung oder deinem Studium bereits fortgeschrittener sein, dann solltest du diese Modalitäten noch genauer überprüfen. Oftmals gibt es Regelungen, dass von der Rückforderung von Bezügen abgesehen wird, wenn du zum Beispiel konkrete Absichten hast, in den öffentlichen Dienst zurückzukehren. Zum Beispiel wenn du dir vorstellen kannst, nach einem Medizinstudium als Amtsarzt tätig zu werden, als Lehrerin nach abgeschlossenem Lehramtsstudium an einer staatlichen Schule unterrichten möchtest, oder vielleicht nach einer kaufmännischen Ausbildung etwa in einer Verwaltung oder einer staatlichen Bank eine Stelle annehmen möchtest.

⚠️ Dies muss jedoch nachgewiesen werden. Du weißt ja: Wiedervorlage-Fristen können auch einige Jahre betragen.

Die Möglichkeiten, eine solche Stundung zu erwirken, solltest du im Falle einer Rückforderung kennen.

ℹ️ Es gibt auch die Möglichkeit, als „Härtefall“ ein Absehen von der Rückforderung zu beantragen. Uns ist bislang noch kein Fall bekannt geworden, in welchem einem solchen Antrag entsprochen worden wäre. Was nicht bedeutet, dass du diese Karte im schlimmsten Fall nicht ausspielen solltest.

In den Fällen, in denen du dich jedoch relativ frühzeitig gegen den einst eingeschlagenen Weg entscheidest, wird es unseren Erfahrungen nach meist keine vollständige Rückforderung geben. Denn eine zu harte Anwendung dieser Regelung ist nicht unbedingt gut für den Ruf einer ausbildenden Behörde. So etwas spricht sich schnell herum und daran hat kein Ausbildungsbetrieb Interesse. Auch nicht der Staat.

👉 Noch viel mehr solche wichtigen Infos, die dir in der Praxis kaum jemand geben möchte, findest du in unserem umfassenden Ratgeber & Leitfaden – Für Beamte, die über eine Entlassung nachdenken.

Ratgeber und Leitfaden zum Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Unser Ratgeber & Leitfaden für Beamtinnen und Beamte, die über eine Entlassung nachdenken:

📄 Fakten, Rechtliches & Formalitäten rund um den Antrag auf Entlassung.

✅ Raus aus dem Gedankenkarussel, rein in die Klarheit, was Du wirklich willst.

🏥 Krankenversicherung, Altersgeld, Nachversicherung, Abläufe uvm.

💡 Aufklärung, was wirklich wichtig ist!

Solltest du während der ersten Monate deiner Beamtenlaufbahn feststellen, dass eben doch nicht alles Gold ist, was glänzt, triff lieber früher als zu spät eine Entscheidung.

Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Die Frage, die du dir vielleicht im gleichen Moment stellen könntest, ist:

„Was kann ich stattdessen machen?“

Im Anschluss stehen dir alle Türen wieder offen. Gleichzeitig ist die Verunsicherung wahrscheinlich groß. Denn die einst getroffene Entscheidung hat sich als Sackgasse erwiesen.

Du kannst weiterhin eine Anstellung im öffentlichen Dienst oder eine erneute Verbeamtung ins Auge fassen, solltest dir aber im Klaren werden, ob dieser Bereich wirklich etwas für dich ist.

💚 Unser Rat: Nimm dir im Anschluss eine kurze Auszeit, sammle dich und deine Gedanken, und probiere mal etwas ganz anderes aus. Etwa ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb. So kannst du besser abschätzen, ob der öffentliche Dienst für dich wirklich das Richtige ist und lernst einen anderen Bereich des Lebens kennen, sowie dessen Vorteile und Nachteile.

„Und was passiert mit meinen in dieser Zeit erworbenen Ansprüchen im Alter?“

Da du als Beamter auf Widerruf meist noch keine ruhegehaltfähigen Pensionsansprüche erworben hast (dies ist meist erst nach 5 Jahren Dienstzeit der Fall), wirst du für die Zeit, in der du Beamter oder Beamtin warst, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hierüber erhältst du einige Monate nach der Entlassung von der Bezügestelle eine Mitteilung.

⚠️ Wichtige Infos zum Thema Altersgeld und Nachversicherung findest du auch in unserem Ratgeber & Leitfaden, sowie alle notwendigen Schritte, die du vor der Entlassung kennen solltest!

„Wie bin ich danach krankenversichert?“

Sofern du vor deiner Zeit als Beamter auf Widerruf gesetzlich krankenversichert warst, entweder noch in einer Familienversicherung oder weil du vorher bereits in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hast, erfüllst du das Kriterium der Vorversicherungszeit in der GKV und kannst somit auch wieder in die GKV zurückwechseln.

ℹ️ Alle Infos zum Thema Krankenversicherung nach dem Antrag auf Entlassung findest du in unserem ausführlichen Ratgeber & Leitfaden als eBook.

Unser Fazit: Kündigung als Beamter auf Widerruf

ℹ️ Wenn du dich vor deiner Entscheidung gut informierst, dir vielleicht sogar schon einen Plan B überlegt hast und erst ein paar Monate verbeamtet bist, dann hast du „nichts verloren“ sondern nur an Erfahrungen gewonnen.

Gleichwohl solltest du genau prüfen, ob und wenn ja wie hoch eine Rückforderung von Anwärterbezügen im Raum steht, wenn du wirklich den Antrag auf Entlassung stellst.

Wenn du dir unsicher bist, wende dich an Vertrauenspersonen. Gerne stehen wir dir auch mit unserer Erfahrung und Expertise in einer persönlichen Beratung sowie mit unserem Ratgeber & Leitfaden als eBook zur Seite.

Denke immer daran: Es wird dir niemand den Kopf abreißen, nur, weil du eine Entscheidung triffst.

Ratgeber und Leitfaden zum Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Unser Ratgeber & Leitfaden für Beamtinnen und Beamte, die über eine Entlassung nachdenken:

📄 Fakten, Rechtliches & Formalitäten rund um den Antrag auf Entlassung.

✅ Raus aus dem Gedankenkarussel, rein in die Klarheit, was Du wirklich willst.

🏥 Krankenversicherung, Altersgeld, Nachversicherung, Abläufe uvm.

💡 Aufklärung, was wirklich wichtig ist!

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert