Kündigung als Beamter: Fristen & Zeiträume
Möchte ein Beamter oder eine Beamtin kündigen, so gibt es von Seiten des Gesetzes keine Frist einzuhalten. Dies ist ausdrücklich in § 33 Abs. 2 Satz 1 BBG geregelt:
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 33 Entlassung auf Verlangen
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist.
(2) Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate.
Darüber hinaus ist die Entlassung auch durch § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG geregelt:
§ 23 BeamtStG Entlassung durch Verwaltungsakt
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie […]
- die Entlassung in schriftlicher Form verlangen […].
Obgleich es in den Bundesländern eigene Landesgesetze und Vorschriften gibt, die die Entlassung bei Beamten zusätzlich regeln, ist § 33 BBG maßgeblich. Ein konträres Landesgesetz würde hier durch Bundesrecht „gebrochen“ werden.
ℹ️ Es handelt sich nicht um ein „Kann-Gesetz“, welches der Verwaltung ein Ermessen einräumt, sondern um eine „Ist-Regelung“ ohne Ermessenspielraum und mit klarer Rechtsfolge: „Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen.“, § 33 Abs. 1 S. 1 BBG.
🗓️ Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen (durch Übergabe der Entlassungsurkunde und Zugang der Entlassungsverfügung). Was wiederum bedeutet, dass der Beamte einen Zeitpunkt benennen muss.
Zeitraum, für den die Entlassung verzögert werden kann
⚠️ Gemäß § 33 Abs. 2 Satz 3 BBG kann der Dienstherr die Entlassung bis zu 3 Monate hinausschieben (ausgehend vom beantragten Entlassungsdatum!) sofern wichtige, dienstliche Gründe dies erfordern.
👩🏫 Dies betrifft in der Praxis meist Lehrkräfte, die ihre Entlassung vor Ablauf des Schul- oder Halbjahres beantragen. Der Dienstherr kann hier argumentieren, dass die Lehre und Bildung nicht unterbrochen werden dürfe und könne die Entlassung erst zum Ablauf des Schul- oder Halbjahres aussprechen.
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Zeitraum für die Rücknahme des Entlassungsantrag
⌛ Gemäß § 33 Abs 1 Satz 2 BBG kann der Entlassungsantrag binnen 2 Wochen durch den Beamten oder die Beamtin zurückgenommen werden. Die Frist beginnt ab Zugang des Antrags bei der zuständigen Behörde.
Mit Zustimmung der zuständigen Behörde kann die Kündigung auch noch nach Ablauf der Frist durch den Beamten zurückgenommen werden.
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Conclusio: Fristen & Zeiträume, die zu beachten sind
👉 Ein Beamter kann seine Entlassung jederzeit schriftlich gegenüber der zuständigen Behörde beantragen, ohne dabei an eine Frist gebunden zu sein. Gleichwohl sollte man für einen reibungslosen Ablauf auch die internen Abläufe beachten und die Entlassung für einen Zeitpunkt beantragen, an dem dies innerbehördlich auch umsetzbar ist.
Tipp: Wir haben unsere Entlassungsanträge mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten eingereicht, sodass unsere damalige Behörde unseren Weggang gut vorbereiten und neues Personal von der oberen Dienstbehörde anfordern konnte.
Dieses Vorgehen bewahrt zwar nicht vor der möglichen Verzögerung um maximal 3 Monate, doch sie macht die Argumentation für ein solches Herauszögern seitens des Dienstherrn denkbar schwer, da er ausreichend Zeit hatte, den Weggang vorzubereiten.
❗ Den besten Zeitpunkt, für den man seine Entlassung beantragen sollte, wenn man es denn möchte, und was es drumherum zu beachten gibt, findest du auch in unserem großen Ratgeber & Leitfaden für Beamte, die über eine Entlassung nachdenken.
Unser Ratgeber & Leitfaden für Beamtinnen und Beamte, die über eine Entlassung nachdenken:
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