Dienstzeugnis für Beamte: So bekommst du ein qualifiziertes Zeugnis bei der Entlassung
Wenn du über eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nachdenkst (umgangssprachlich oft Kündigung genannt), kreisen die Gedanken schnell um die großen Themen: Krankenversicherung, Beihilfe, Altersabsicherung, Fristen. Völlig nachvollziehbar.
Was dabei erstaunlich oft hinten runterfällt, ist ein Thema, das später richtig wichtig werden kann, besonders für Bewerbungen außerhalb des öffentlichen Dienstes: dein Dienstzeugnis.
Denn ja: Auch im Beamtenrecht gibt es etwas, das dem Arbeitszeugnis im Angestelltenverhältnis sehr ähnlich ist. Es heißt nur anders und läuft in der Praxis manchmal etwas behördlicher ab.
Dienstzeugnis statt Arbeitszeugnis: Was ist der Unterschied?
Im Beamtenrecht spricht man nicht vom Arbeitszeugnis, sondern vom Dienstzeugnis. Für Bundesbeamte steht die Grundlage in § 85 Bundesbeamtengesetz (BBG): Auf Antrag wird ein Dienstzeugnis erteilt und auf Verlangen muss es auch Angaben zu Tätigkeit und Leistung enthalten.
§ 85 Bundesbeamtengesetz – Dienstzeugnis:
„Beamtinnen und Beamten wird auf Antrag ein Dienstzeugnis über Art und Dauer der von ihnen wahrgenommenen Ämter erteilt, wenn sie daran ein berechtigtes Interesse haben oder das Beamtenverhältnis beendet ist. Das Dienstzeugnis muss auf Verlangen auch über die ausgeübte Tätigkeit und die erbrachten Leistungen Auskunft geben.„
Für Landes- und Kommunalbeamte gibt es in den jeweiligen Landesgesetzen ähnliche Vorschriften. Oft sind sie fast wortgleich (z. B. Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern).
Manche Länder und deren Landesgesetze formulieren Details etwas anders (z. B. Bayern: Dienstzeugnis „nach Beendigung“ auf Antrag, sowie auf Verlangen Aussagen zu Tätigkeit/ Führung/ Leistung).
Das heißt für dich: § 85 BBG ist ein sehr guter Referenzpunkt, aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lohnt sich ein Blick ins jeweilige Landesrecht (oder du arbeitest zunächst mit der Formulierung, die sich an § 85 BBG orientiert; damit machst du in der Praxis selten etwas falsch, denn die meisten Landesgesetzte sind am BBG angelehnt).
Habe ich einen Anspruch auf das Dienstzeugnis?
Der entscheidende Satz in § 85 BBG lautet sinngemäß:
- Ein Dienstzeugnis gibt es auf Antrag,
- entweder bei berechtigtem Interesse oder wenn das Beamtenverhältnis beendet ist,
- und auf Verlangen muss es auch Aussagen zu ausgeübter Tätigkeit und erbrachten Leistungen enthalten.
Es ist also ein Antrag notwendig!
Die Unterscheidung ist auch wichtig, weil viele denken: „Ich bin Beamter. Zeugnisse gibt’s nur in der Privatwirtschaft.“ Wir sehen: Das stimmt so nicht.
Insbesondere wenn das Beamtenverhältnis endet, ist das Interesse an einem Dienstzeugnis praktisch selbsterklärend: Du brauchst eine verwertbare Unterlage für Bewerbungen, Lebenslauf sowie berufliche Neuorientierung.
Wenn du gerade mitten in der Entscheidung steckst, ist es leicht, einzelne Baustellen zu übersehen (z. B. Dienstzeugnis, Beihilfe/PKV, Altersabsicherung, Timing des Antrags usw.). Genau dafür haben wir unseren ausführlichen eBook-Ratgeber & Leitfaden für Beamtinnen und Beamte erstellt: mit klaren Checklisten, typischen Stolperfallen und einer Struktur, die dir hilft, das Ganze zu sortieren.
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Einfaches vs. qualifiziertes Dienstzeugnis: Der Unterschied
In der Praxis begegnen uns häufig zwei Varianten des Dienstzeugnisses:
1) Einfaches Dienstzeugnis:
Das ist eher eine nüchterne Bestätigung über Art und Dauer der wahrgenommenen Ämter. Das kann für manche Zwecke reichen, wirkt bei Bewerbungen aber oft wie ein Lückenfüller.
2) Qualifiziertes Dienstzeugnis (das, was du meistens willst):
Das ist die Variante, die mehr kann: Tätigkeiten und Leistungen werden beschrieben und es ist vergleichbar mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Genau dafür ist der zweite Satz in § 85 BBG (und den entsprechenden Landesregelungen) wichtig.
Und hier kommt auch der Knackpunkt: Wenn du nur „Dienstzeugnis“ schreibst, bekommst du je nach Personalstelle manchmal automatisch die Minimalversion. Wenn du aber ausdrücklich auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis pochst und Aussagen zu Tätigkeit und Leistung verlangst, ist die Erwartung klar.
Wann solltest du ein Dienstzeugnis anfordern?
Aus unserer Sicht gibt es zwei sinnvolle Zeitpunkte:
Variante A: Direkt im Antrag auf Entlassung
Das ist der saubere, pragmatische Weg. Du sparst dir ein extra Schreiben, und die Personalstelle hat den Auftrag direkt auf dem Schirm.
👉 Lies nach, welchen Inhalt der Antrag auf Entlassung bei Beamten und Beamtinnen außerdem haben sollte.
Variante B: Kurz nach Antragstellung, aber vor dem Ausscheiden
Wenn du den Entlassungsantrag schon gestellt hast und merkst: „Ups, Zeugnis fehlt“, dann ist ein separates Schreiben völlig okay. Je früher, desto besser.
So formulierst du es richtig (Mustertexte)
Muster 1: Ein Satz im Entlassungsantrag (kurz & wirksam)
„Zudem bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses. Das Zeugnis soll neben Art und Dauer der wahrgenommenen Ämter auch über die ausgeübte Tätigkeit sowie die erbrachten Leistungen Auskunft geben.“
Muster 2: Separates Schreiben / E-Mail an die Personalstelle
„Hiermit beantrage ich die Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses.
Bitte nehmen Sie in das Zeugnis neben Art und Dauer meiner wahrgenommenen Ämter auch eine Darstellung meiner ausgeübten Tätigkeit sowie meiner erbrachten Leistungen auf.“
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Was sollte in einem wirklich hilfreichen Dienstzeugnis stehen?
Ein Dienstzeugnis ist dann weiterhelfend, wenn es nicht nur Titel aufzählt, sondern ein realistisches Bild davon zeichnet, was du gemacht hast und wie du gearbeitet hast.
Typisch hilfreich sind etwa:
- Einordnung der Funktion (z. B. Sachbearbeitung, Teamkoordination, Projekt-/Fachverantwortung)
- Aufgabenprofil in verständlicher Sprache (nicht nur Behördenvokabular)
- Schnittstellen (mit wem du zusammengearbeitet hast)
- Leistungsaspekte (Arbeitsweise, Fachkenntnis, Belastbarkeit, Sorgfalt, Kommunikation)
- ggf. Führung/Anleitung/Verantwortung, wenn zutreffend
Und ja: Das darf kurz sein. Aber es sollte so geschrieben sein, dass ein Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes etwas damit anfangen kann.
Häufige Stolperfallen (und wie du sie elegant löst)
Stolperfalle 1: Du bekommst nur die Minimalversion.
Das passiert, wenn du ein „Dienstzeugnis“ beantragst und die Stelle automatisch „Art und Dauer der Ämter“ liefert.
Lösung: freundlich nachfassen und auf den Leistungs-/Tätigkeitsteil verweisen (bei Bundesbeamten direkt auf § 85 S. 2 BBG und im jeweiligen Landesrecht auf die dafür geltende Bestimmung).
Stolperfalle 2: Das Zeugnis ist so allgemein, dass es kaum verwertbar ist.
Manchmal steht dann sowas wie „erledigte die ihr übertragenen Aufgaben“. Das klingt nicht nach dir, sondern nach Kopieren und Einfügen.
Lösung: Du kannst sachlich konkrete Ergänzungen vorschlagen („Bitte ergänzen Sie den Aufgabenbereich um … und den Verantwortungsumfang …“). Je konkreter du hilfst, desto einfacher machst du es der Personalstelle.
Stolperfalle 3: Du bist mit Aussagen nicht einverstanden.
Dann wird’s schnell emotional, gerade wenn man ohnehin im Abschied steckt. Unser Tipp: Erst einmal schriftlich ruhig bleiben, um Berichtigung bitten und konkrete Änderungsvorschläge anbieten. Wenn es wirklich festfährt, ist das der Punkt, an dem individuelle Beratung bei einem Fachanwalt sinnvoll sein kann.
Dienstliche Beurteilung vs. Dienstzeugnis: Eine Einordnung
Manche Beamte haben aktuelle dienstliche Beurteilungen und denken: „Reicht das nicht?“
Beurteilungen sind oft intern und folgen anderen Systematiken. Ein Dienstzeugnis ist dagegen häufig das Dokument, das du nach außen nutzen willst, und es ist in der Sprache oft passender für Bewerbungen.
Am besten ist, wenn du die Beurteilungen als Hintergrund nutzt und dein Dienstzeugnis als offizielles Bewerbungsdokument.
Fazit: Unbedingt beantragen, am besten direkt im Entlassungsantrag
Wenn du aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest, ist ein Dienstzeugnis kein Luxus, sondern ein sinnvoller und wichtiger Baustein für deinen nächsten Schritt. Entscheidend ist, dass du nicht nur irgendein Zeugnis bekommst, sondern ein qualifiziertes Dienstzeugnis mit Tätigkeit und Leistung, genau das sieht § 85 BBG (und viele Landesregelungen) ausdrücklich vor.
👉 Weiterlesen: In unserem Beitrag „Inhalt des Antrag auf Entlassung“ zeigen wir dir, wo du die Anforderung in dem Schreiben unterbringst (und du findest bei uns auch ein Muster für den Antrag auf Entlassung).
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Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Rechtsberatung. Da die Details je nach Dienstherr/Land variieren können, lohnt sich im Zweifel ein kurzer Abgleich mit dem jeweiligen Landesrecht oder der Personalstelle. In strittigen Fällen raten wir stets dazu einen Fachanwalt zu kontaktieren.

