Entlassung aus dem Beamtenverhältnis: Verlust der Pensionsansprüche?
Verlust der Pensionsansprüche heißt meist: keine Beamtenpension im Ruhestand. Wer vor dem Ruhestand aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, erfüllt die versorgungsrechtlichen Voraussetzungen oft nicht. In vielen Fällen wird die Dienstzeit dann über andere Systeme abgesichert (z. B. Nachversicherung, ggf. Altersgeld).
