Entlassung aus dem Beamtenverhältnis: Verlust der Pensionsansprüche?
Wer aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, stellt sich fast immer dieselbe Frage: „Verliere ich dadurch meine Pensionsansprüche?“
Die ehrliche Kurzantwort lautet: In vielen Fällen ja, zumindest als Beamtenpension. Aber: Das heißt nicht automatisch, dass „alles weg“ ist. Häufig wird die Versorgung nicht als Pension, sondern über andere Wege abgesichert (z. B. Nachversicherung oder Altersgeld, dazu gleich mehr).
Kurz & klar: Was bedeutet „Verlust der Pensionsansprüche“ überhaupt?
Mit „Pensionsansprüchen“ ist meist die Beamtenversorgung (Beamtenpension) gemeint – also das, was man typischerweise im Ruhestand als Versorgungsbezüge erhält, wenn man bis zur Versetzung in den Ruhestand im Beamtenverhältnis bleibt.
Scheidet man vorher aus, entsteht häufig kein Anspruch auf eine spätere Beamtenpension. Stattdessen greifen je nach Konstellation andere Regelungen.
Wann kann es zum Verlust der Beamtenpension kommen?
1) Entlassung auf Antrag / freiwilliges Ausscheiden / Kündigung
Wenn du auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest (z. B. für einen Job in der freien Wirtschaft oder Selbstständigkeit), ist das der klassische Fall, in dem die Beamtenpension grundsätzlich wegfällt. Viele sprechen von Kündigung als Beamter, gemeint ist meist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Antrag.
2) Ausscheiden in frühen Phasen (Widerruf/Probe)
Gerade bei Beamten auf Widerruf (z. B. im Vorbereitungsdienst) oder in der Probezeit ist die Erwartung „ich habe doch schon eingezahlt“ verbreitet. Tatsächlich gibt es in der Beamtenversorgung aber keine klassischen Beiträge wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Entsprechend kann das Ausscheiden hier sehr häufig bedeuten: keine späteren Pensionsansprüche.
3) Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst (Sonderfall)
Bei einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis können versorgungsrechtlich besonders harte Folgen eintreten. Das ist ein Sonderthema, dass du im Zweifel unbedingt individuell prüfen lassen solltest.
Was passiert stattdessen – ist dann wirklich alles weg?
Auch wenn die Beamtenpension wegfällt, bedeutet das nicht, dass du ohne Altersabsicherung dastehst. Typischerweise gibt es zwei große „Auffangnetze“:
a) Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Häufig wirst du bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Vereinfacht: Deine Dienstzeit wird rentenrechtlich so behandelt, als wären dafür Beiträge gezahlt worden – und du baust dadurch Rentenansprüche auf.
b) Altersgeld (je nach Dienstherr / Voraussetzungen)
In bestimmten Bereichen kann statt Nachversicherung ein Anspruch auf Altersgeld möglich sein. Das ist vereinfacht gesagt eine „mitnehmbare“ Versorgungsleistung, die die Pension ersetzt, wenn man vorher ausscheidet, aber: Voraussetzungen und Zuständigkeiten sind nicht überall identisch.
👉 Den detaillierten Überblick (inkl. Voraussetzungen, Ablauf, Stolperfallen) haben wir hier erklärt:
Nachversicherung oder Altersgeld? Was passiert beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
Häufige Missverständnisse (damit du nicht auf falsche Annahmen triffst)
„Ich habe doch jahrelang gearbeitet, dann muss ich doch eine Pension bekommen.“
Nicht zwingend. Eine Beamtenpension ist in der Regel an das Beamtenverhältnis bis zum Ruhestand (bzw. die versorgungsrechtlichen Voraussetzungen) gebunden.
„Dann verliere ich alle Ansprüche.“
Meist verlierst du die Pension als solche, aber du bekommst häufig entweder Rentenansprüche über Nachversicherung oder gegebenenfalls Altersgeld.
„Kann ich später wieder zurück und dann lebt alles wieder auf?“
Wenn man später erneut verbeamtet wird, können sich Zeiten und Ansprüche je nach Situation anders darstellen. Das ist ein typischer Punkt für eine individuelle Klärung.
Fazit zu den Pensionsansprüchen bei der Entlassung
Ja: Beim Ausscheiden/bei Entlassung kann es zum Verlust der Pensionsansprüche (Beamtenpension) kommen.
Aber: In vielen Fällen wird die Absicherung ersetzt, vor allem durch Nachversicherung oder unter Umständen durch Altersgeld.
Wenn du magst, schau als nächsten Schritt in unseren ausführlichen Artikel:
Altersgeld vs. Nachversicherung: Antrag auf Entlassung – dort findest du die Details, typische Abläufe und worauf du beim Antrag / bei der Kommunikation mit dem Dienstherrn achten solltest.
Du willst beim Thema „Verlust der Pensionsansprüche“ nicht nur grob wissen, was gilt, sondern deinen Fall sauber einordnen? In unserem Ratgeber & Leitfaden für Beamtinnen und Beamte erklären wir Schritt für Schritt, welche Folgen ein Ausscheiden wirklich hat, worauf du achten solltest und welche Optionen du hast.
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Fragen und Antworten: Verlust der Pensionsansprüche
Verliere ich bei Entlassung immer meine Pensionsansprüche?
Häufig fällt die Beamtenpension bei einem Ausscheiden weg. Stattdessen greifen je nach Voraussetzungen meist Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder – in bestimmten Fällen – Altersgeld.
Bekomme ich als Beamter Beiträge zurück, wenn ich entlassen werde?
Beamtenversorgung basiert in der Regel nicht auf klassischen Beiträgen wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt einer Rückzahlung greifen häufig Nachversicherung oder Altersgeld.
Was ist besser: Nachversicherung oder Altersgeld?
Das hängt von deiner individuellen Laufbahn und den Voraussetzungen ab. Im Beitrag Altersgeld vs. Nachversicherung: Antrag auf Entlassung erklären wir Unterschiede, typische Konstellationen und worauf du achten solltest.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechtsberatung. Gerade bei Sonderfällen (Disziplinarrecht, Versorgungsausgleich, Dienstunfähigkeit) lohnt sich eine Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt.

